Fahrtenbuch klein
Der Bundesfinanzhof stellt strenge Anforderungen an den Nachweis dienstlich zurückgelegter Fahrten mit dem Pkw. Wer nicht auf die pauschale und damit oft nachteilige 1 %-Regelung zurückgreifen möchte, muss die zurückgelegten Fahrtstrecken laufend in einem ordnungsgemäß geführten Fahrtenbuch dokumentieren. Nach dem Bundesfinanzhof besagt schon der Begriff „Fahrtenbuch“, dass es sich hier um eine gebundene oder jedenfalls in sich geschlossene Form handeln muss. Mit den Fahrtenbüchern des DWS-Verlages gehen Sie hier auf Nummer sicher. Die aktualisierte Auflage bietet ausreichend Platz, beruflich und privat veranlasste Fahrten aufzuzeichnen. Daneben enthält das Buch nützliche Hinweise für den Benutzer zur steuerlichen Berücksichtigung von Fahrtkosten.
