Die neuen Anwendungsfälle des Reverse-Charge-Verfahrens ab 2011
Der Anwendungsbereich des Reverse-Charge-Verfahrens gemäß § 13b UStG wurde zum 1.1.2011 sowie zum 1.7.2011 erweitert. Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 4.2.2011, 24.6.2011, 27.7.2011 und vom 22.9.2011 zu diesen Änderungen Stellung genommen. Der Flyer erläutert die Änderungen.

