Digitale Unterlagen bei Bargeschäften - Welche Daten sind aufzubewahren?
Unveränderter und vom Autor geprüfter Nachdruck der Auflage 07/2011
Branchen mit einem hohen Anteil an Geschäftsvorfällen mit Barzahlung stehen seit jeher im Fokus der Betriebsprüfungen. Mit Erlass vom 26. November 2010 hat sich das Bundesfinanzministerium zur Frage der Aufbewahrung der digital erzeugten Aufzeichnungen und zu den verschiedenen Systemen (Kassen, digitale Waagen, Taxameter etc.) geäußert. Auch wenn für den Austausch der Systeme eine Übergangsfrist bis 2016 bestimmt wurde, müssen Steuerberater und seine Mandanten bereits heute viele Punkte beachten und die eingesetzten Systeme überprüfen.
Durch umfassende Information der betroffenen Mandanten minimieren Sie das Risiko für eine spätere Regressforderung Ihrer Mandanten und bewahren sich und sie vor unangenehmen Auseinandersetzungen im Rahmen der Betriebsprüfung.
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