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Bilanzielle Überschuldung

Die Feststellung und Abgrenzung einer "Bilanziellen Überschuldung" im Verhältnis zu einer "Insolvenzrechtlichen Überschuldung" zählt aufgrund der zum Teil abweichenden Kriterien bei gleichzeitig bestehenden wechselseitigen Abhängigkeiten und Rückkopplungseffekte zu den schwierigsten Fragen der Bilanzierung überhaupt. Aufgrund der damit einhergehenden Folgen bis hin zur Haftung des Steuerberaters ist die Kenntnis der Prüfsystematik und der Beurteilungsmaßstäbe unabdingbar. Handelsrechtlich findet die periodisch wiederkehrende Prüfung auf das Vorliegen einer (drohenden) bilanziellen Überschuldung ihre Begründung in der Fortführungsannahme (Going-Concern-Annahme) des § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB. Die Checkliste geht auf Indizien ein, deren Vorliegen als tatsächliche und rechtliche Gegebenheit interpretiert werden kann, die gegen die Fortführungsannahme spricht. Abhängig vom Ergebnis leiten sich daraus Fragen zum Ansatz und zur Bewertung der Bilanzpositionen ab, die ebenfalls erörtert werden. Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) hat die Würdigung des handelsrechtlichen Jahresabschlusses zur Feststellung einer (drohenden) bilanziellen Überschuldung erheblich beeinflusst. Die Kommentierung der Checkliste enthält strukturierte Hinweise auf die zu beachtenden Effekte.