Umsatzsteuer bei Heilberufen
Leistungen im medizinischen Bereich sind nach § 4 Nr. 14 UStG von der Umsatzsteuer befreit, wenn sie einem therapeutischen Zweck dienen. Durch das Jahressteuergesetz 2009 sind die nationalen Vorschriften für die Steuerbefreiungen bei den Heilberufen neu gefasst worden und an die auch für Deutschland maßgeblichen Vorschriften des Gemeinschaftsrechts der Europäischen Union angepasst worden. Darüber hinaus sind die nationalen Befreiungsvorschriften bedingt durch die Entwicklung im Bereich des Gesundheitswesens und der dazu ergangenen Rechtsprechung geändert worden und einheitlich in § 4 Nr. 14 UStG gebündelt worden. Voraussetzung für die Steuerbefreiung ist eine heilberufliche Tätigkeit, die therapeutischen Zwecken dient. Eine Fehlbeurteilung kann bei dem leistenden Unternehmer zu erheblichen Steuernachzahlungen führen. Zur Minimierung dieser Risiken werden in der kommentierten Checkliste die Grundlagen für die Steuerbefreiung und die weiteren Rechtsfolgen kompakt dargestellt. Darüber hinaus werden die anerkannten und nicht anerkannten Heilberufe sowie die begünstigten und nicht begünstigten Umsätze übersichtlich aufgeführt.

