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Das neue Insolvenzrecht - Die wichtigsten Änderungen durch das ESUG (vorbestellbar)

Mit dem am 1.3.2012 in Kraft tretenden Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) will der Gesetzgeber das negative Image des Insolvenzverfahrens aufpolieren und Schuldner so zu einer frühzeitigen Stellung des Antrages auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens motivieren. Neben dem sog. Schutzschirmverfahren, dem vorläufigen Gläubigerausschuss und der Möglichkeit der Umwandlung von Forderungen in Unternehmensanteile ist für Steuerberater folgende Neuerung interessant: Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens bedarf bei dem Schutzschirmverfahren einer Bescheinigung eines in Insolvenzsachen erfahrenen Steuerberaters hinsichtlich der drohenden Zahlungsunfähigkeit/Überschuldung und einer Prognose der Aussichten auf Sanierung des Unternehmens. Das Merkblatt informiert darüber, was hierbei zu beachten ist.