ab 2 VPE (1 Stk.): 5,89 *
(5,50 * netto)
ab 5 VPE : 3,00 *
(2,80 * netto)
ab 10 VPE : 2,14 *
(2,00 * netto)
Der neue Ort der sonstigen Leistungen - die Änderungen zum 1.1.2010
Durch das Mehrwertsteuerpaket der Gemeinschaft sind zum 1.1.2010 die Vorschriften zur Bestimmung des Ortes einer sonstigen Leistung völlig neu geregelt worden. Darüber hinaus ergeben sich für den Unternehmer neue Meldepflichten für sonstige Leistungen, die in der Europäischen Union ausgeführt werden. Das Merkblatt zeigt Ihnen die wichtigsten Änderungen anschaulich auf, wertvolle Tipps zur praktischen Umsetzung werden gegeben. Das BMF-Schreiben vom 4.9.2009 sowie dessen Ergänzungen vom 8.12.2009 und 18.3.2010 sind berücksichtigt. Auf ab dem 1.1.2011 zu beachtende Änderungen wird hingewiesen.
