
ab 2 VPE (1 Stk.): 5,95 *
(5,56 * netto)
ab 5 VPE : 3,04 *
(2,84 * netto)
ab 10 VPE : 2,16 *
(2,02 * netto)
E-Bilanz
Nachdem das endgültige Anwendungsschreiben zu § 5b EStG am 28. September 2011 vom BMF veröffentlicht worden ist, sind die Weichen für die E-Bilanz endgültig gestellt. Steuerberater und Mandanten müssen sich darauf einstellen, Bilanz und GuV elektronisch zu übermitteln. Um dies zu ermöglichen, muss das Unternehmen seine Buchhaltung überprüfen und sicherstellen, dass seine Software geeignet ist, möglichst ohne händische Eingaben die Bilanz und GuV nach dem vorgegebenen Schema ("Taxonomie") zu erstellen. Das vorliegende Merkblatt stellt die Rechtsgrundlagen der E-Bilanz dar und zeigt auf, was im Einzelfall zu beachten und zu unternehmen ist, um sich für die E-Bilanz fit zu machen.
