
ab 2 VPE (1 Stk.): 5,89 *
(5,50 * netto)
ab 5 VPE : 3,00 *
(2,80 * netto)
ab 10 VPE : 2,14 *
(2,00 * netto)
Geschenke und Bewirtungskosten
Arbeits- oder Geschäftsessen erfreuen sich großer Beliebtheit. Wer dabei andere bewirtet, sollte einige steuerliche Regeln beachten, aber auch wer anderen etwas schenkt. Das Merkblatt bietet Ihnen und Ihren Mandanten dazu wichtige Hinweise. Das BMF-Schreiben zur Pauschalsteuer gemäß § 37b EStG ist berücksichtigt, ebenso die aktuelle BFH-Rechtsprechung, die die Abzugsfähigkeit von Bewirtungskosten als Werbungskosten in bestimmten Fällen bejaht.
