
ab 2 VPE ( Stk.): 4,95 *
(4,63 * netto)
ab 5 VPE : 2,18 *
(2,04 * netto)
ab 10 VPE : 1,52 *
(1,42 * netto)
Mahlzeiten während einer Auswärtstätigkeit
Durch die Lohnsteueränderungsrichtlinien (LStR 2011) sind – unter Berücksichtigung der BFH-Rechtsprechung – die Abrechnungsfälle für Mahlzeiten, die der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber kostenlos oder gegen Entgelt während einer Auswärtstätigkeit erhält, neu geregelt worden. Nunmehr kann der Arbeitgeber wählen, ob er die Mahlzeiten mit dem tatsächlichen Preis oder mit dem amtlichen Sachbezugswert bewertet. Die sich daraus ergebenden Konsequenzen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer zeigt das neue Merkblatt anhand praktischer Beispiele auf.
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