ab 2 VPE (1 Stk.): 5,89 *
(5,50 * netto)
ab 5 VPE : 3,00 *
(2,80 * netto)
ab 10 VPE : 2,14 *
(2,00 * netto)
Neuregelung des Spendenrechts ab 01.01.2007 - Erhebliche Vergünstigungen für den Spender
Durch das Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements wurde das Spendenrecht wesentlich verbessert. Die höheren Spendenabzugsbeträge können ab 2007 für Zuwendungen an steuerbegünstigte Vereine und Stiftungen genutzt werden. Das Merkblatt informiert nicht nur kompakt und übersichtlich über die Neuregelungen, sondern erläutert unter Zuhilfenahme von zahlreichen Beispielen auch die in 2007 noch bestehende Wahlmöglichkeit zum alten Recht, insbesondere zur Nutzung des Spendenrücktrags.
