Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz
Das Gesetz zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung (Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz) ist am 31. Juli 2009 verkündet worden. Der dazugehörigen Rechtsverordnung hat der Bundesrat am 18. September 2009 zugestimmt. Mit dem Gesetz werden u. a. Steuerpflichtigen, die Geschäftsbeziehungen zu so genannten „Steueroasen“ unterhalten, erhöhte Mitwirkungspflichten auferlegt, falls diese Staaten die Herausgabe von Informationen an die deutschen Fi-nanzbehörden verweigern. Dabei gilt: Je mehr ein anderer Staat mit Deutschland zusammenarbeitet, umso geringer sind die Mitwirkungspflichten für den Steuerbürger und nachfolgend die Sanktionen. Steuerberater sollten sich mit den neuen Regelungen auseinandersetzen und ihre Mandanten darauf vorbereiten. Das Merkblatt gibt einen wertvollen Überblick über die Regelungen des neuen Gesetzes und erläutert zudem anschaulich die Vorschriften der Rechtsverordnung.
