Vollständigkeitserklärung für Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften im Sinne des § 264a HGB, einschließlich Unternehmen, die unter das Publizitätsgesetz fallen - FÜR STEUERBERATER
Die Berufsgrundsätze zur Erstellung von Jahresabschlüssen durch Steuerberater empfehlen die Einholung einer Vollständigkeitserklärung. Aufgrund der neuen Verlautbarung der Bundessteuerberaterkammer zu den Grundsät-zen für die Erstellung von Jahresabschlüssen wurden die Vollständigkeitserklärungen angepasst.

