Vollständigkeitserklärung für Einzelunternehmen und Personengesellschaften, die nicht unter § 264a HGB und das Publizitätsgesetz fallen - FÜR STEUERBERATER
Die Berufsgrundsätze zur Erstellung von Jahresabschlüssen durch Steuerberater empfehlen die Einholung einer Vollständigkeitserklärung. Aufgrund der neuen Verlautbarung der Bundessteuerberaterkammer zu den Grundsät-zen für die Erstellung von Jahresabschlüssen wurden die Vollständigkeitserklärungen angepasst.

