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Auftrag - vorgegebene Leistungsbestimmung

Ein schriftlich abgeschlossener Steuerberatungsvertrag sollte Ausgangspunkt jeder steuerberatenden Leistung sein. Hier werden Gegenstand und Umfang des Mandats klar geregelt. Gleichzeitig sichern Sie sich als Berater in Honorar- und Haftungsfragen ab. Führen Sie als Steuerberater Arbeiten durch, die nicht vertraglich vereinbart worden sind, haben Sie grundsätzlich auch keinen Vergütungsanspruch. Das betrifft auch Vor- und Zusatzarbeiten: Ein Vergütungsanspruch besteht nur dann, wenn Ihr Mandant Ihnen einen ausdrücklichen, zusätzlichen Auftrag für deren Durchführung erteilt hat. Als Steuerberater tragen Sie die Beweislast in Bezug auf das Vorliegen einer Auftragserteilung seitens des Mandanten. Mit Hilfe des einseitigen „Auftrags“ können Sie rechtssicher Ihre Beratungsleistungen vereinbaren.